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Die DLRG Bezirksjugend Karlsruhe ist als Dachorganisation der Ortsgruppenjugenden Mitglied im Kreisjugendring.

Aus dem Zuschusstopf erhalten wir dabei jährlich einen bestimmten Betrag zur freien Verfügung. Wir behalten diesen Betrag jedoch nicht für uns, sondern geben dieses Geld an unsere Jugenden weiter.

Als Zuschussgrundlage nehmen wir getätigte Ausgaben der Jugenden.

Abgabetermin 15. Januar des Folgejahres!

Zuschussrichtlinien

Wichtig ist, dass ihr als Jugend ein Konto habt, ein Kassenbuch führt und die Belege bei Bedarf vorlegen könnt.
In Anlehnung an die Ausschüttung der Stadtjugendausschussmittel haben wir die folgenden Richtlinien zusammengestellt - die natürlich durch Anträge und Beschlüsse von Euch auf einer Bezirksjugendvorstandssitzung oder Bezirksjugendrat bzw. -tag geändert und Euren Wünschen angepasst werden können:

Bezuschusst werden:

  • Belange der Jugendorganisation:
    Zuschüsse zum laufenden Betrieb und der Organisation für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsmaterialien, Büromaterial, Telefon, Briefmarken usw. Ebenso für Computer, Video, und Fax. Alles in sinnvollen und glaubwürdigen Mengen.
  • Eigene Heime:
    Renovierung / Einrichtung
    Zuschuss für den notwendigen Materialaufwand, der bei der Renovierung und/oder Einrichtung von Räumen, die den Jugendverbänden zur Verfügung stehen, entsteht. (Keine Bauarbeiten oder Eigenleistung)

Bezuschußt werden weiterhin:

  • Informationsmaterial zur Jugendarbeit (Leitfäden, Bücher etc.)
  • Bastelmaterial
  • Material Anschaffungen für Sport (Fußball, Volleyball, Tischtennisschläger, etc. )
  • Rettungsschwimmsportmaterial bis zu einer Obergrenze von 250,- € pro Jahr
  • prinzipiell Abendveranstaltungen der Jugend (allerdings ohne Verpflegung und Eintritt); es muß eine genaue Aufstellung über die angefallenen Kosten begefügt werden (zum Beispiel werden die Kosten für einen gemieteten Raum oder eine Kegelbahn bezuschußt)
  • Wettkämpfe: Ortsgruppenintern und Bezirksmeisterschaften

Bezuschußt werden nicht:

  • Anschaffungen für das Schwimmbad (Geräte und Ausbildungsmaterial, -broschüren, etc.)
  • Getränke und Verpflegung auf diversen Veranstaltungen
  • Eintrittsgelder für das Training
  • Ausflüge und Freizeiten ein- und mehrtägig
  • Fahrtkosten
  • Bekleidung aller Art
  • Versicherungen

Diese Richtlinien sollen nur als Anhaltspunkt dienen. Sie sind nicht verbindlich und letzendlich wird im BeJA darüber entschieden, was bezuschußt wird und was nicht. Zu den formlosen Anträgen legt bitte detaillierte Auflistungen mit Erklärungen bei (möglichst nicht handschriftlich sondern mit PC o.ä.).

Aussagekräftige Belege müssen zur Kontrolle bei Euch einzusehen sein. (Besonders unglaubwürdige Dinge solltet Ihr vielleicht auch besonders erklären und nachweisen.)
Denkt bitte daran, je besser Euer Antrag zu überblicken ist, desto wohlwollender werden wir über ihn entscheiden. Wir behalten uns vor, eine Maximalbezuschussung festzulegen. Außerdem soll noch einmal darauf hingewiesen werden, daß viele Dinge auch über den Landesjugendplan bezuschußbar sind.

Abgabetermin beim Bezirksjugendausschuss: 15.01. des Folgejahres.

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