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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Karlsruhe findest du hier .
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Stand: 18.04.2023
Die Teilnahmebedingungen gelten, sofern nicht für einzelne Ausschreibungen anders festgelegt, für alle Maßnahmen (Fahrten, Veranstaltungen) der DLRG Bezirksjugend Karlsruhe.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sich bewerbende Personen erkennen mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.
Die Anmeldung hat immer über und ausschließlich über unsere Homepage bez-karlsruhe.dlrg-jugend.de zu erfolgen. Telefonische, Gemailte oder andere Anmeldeformen werden nicht akzeptiert.
Die Form der Anmeldung ist verbindlich. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung per Email. Bei Minderjährigen ist das Beiblatt für minderjährige Personen durch beide Erziehungsberechtigten oder die gesetzliche Vertretung zu unterschreiben und bis zum genannten Datum abzugeben.
Die geforderten Voraussetzungen müssen bis zum angegebenen Datum unaufgefordert nachgewiesen werden.
Der in der Ausschreibung genannte Teilnahmebeitrag ist bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum nach verbindlicher Anmeldung vollständig zu entrichten.
Die Teilnahme an Maßnahmen soll nicht am Teilnehmerbeitrag scheitern. Bei Problemen steht der Jugendvorstand beratend zur Verfügung unter info(at)bez-karlsruhe.dlrg-jugend.de
Für Maßnahmen ohne Teilnahmebeitrag gilt:
Der Veranstalter behält sich bis Veranstaltungsbeginn eine Absage der geplanten Veranstaltung vor. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung werden die eingezahlten Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Veranstaltungsinhalts, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
Für DLRG Mitglieder gelten die Versicherungen der DLRG. Zusatzversicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung) sind, wenn vorhanden, in der Ausschreibung der Maßnahme aufgeführt.
Verstößt eine teilnehmende Person durch grobes, ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen der Veranstaltungsleitung, so kann sie/er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer zu tragen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises besteht nicht.
Die Teilnehmenden erklären mit Veranstaltungsantritt, dass sie keine ansteckenden Krankheiten oder Läuse etc. haben. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sind diese im Voraus bekannt zu geben.
Die Eltern stellen den betreuenden Personen alle notwenigen Informationen und Medikamente, die zur Beaufsichtigung des Teilnehmers / der Teilnehmerin, notwendig sind zur Verfügung. Für verschreibungspflichtige Medikamente wird ein Schreiben vom Arzt benötigt.
Während der Veranstaltungen können von den Teilnehmern/-innen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltungen in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der aufgenommenen Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen, noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Bei geeigneten Orten ist es, sofern in der Ausschreibung angegeben und abgefragt, den teilnehmenden Personen erlaubt, sich in Gruppen von min. 3 Personen frei zu bewegen.
Der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer ist das Mitbringen der oben genannten Gegenstände verboten. Sollte ein solcher Gegenstand trotzdem mitgebracht werden, werden diese von den Betreuern bis zum Ende der Veranstaltung eingezogen und die Gegenstände können von der Veranstaltungsleitung als Verstoß gemäß 7. gewertet werden. Sollten durch derartige mitgebrachte Gegenstände Schäden verursacht werden, behält sich die DLRG Bezirksjugend Karlsruhe vor, Schadenersatz zu fordern.
Sofern ein illegaler Besitz der oben genannten Gegenstände festgestellt wird, werden sämtliche Beweisstücke und Daten an die Polizei bzw. die ermittelnde Behörde übergeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass elektronische Gegenstände nicht von uns versichert werden. Bei Maßnahmen, die bis zu einem Alter der Teilnehmer/-innen von 12 Jahren ausgeschrieben sind, sollte die Teilnehmerin/ der Teilnehmer keine elektronischen Gegenstände dabeihaben. Bei Maßnahmen, die ab einem Alter der Teilnehmer/-innen von 12 Jahren und älter ausgeschrieben sind, sollte die Teilnehmerin/ der Teilnehmer außer, sofern notwendig, einem Mobiltelefon keine elektronischen Gegenstände dabeihaben.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, aus pädagogischen Gründen von einem Besuch während der Zeit der Maßnahme abzusehen. Andernfalls erschweren Sie der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer und unseren Betreuern/-innen unter Umständen den Aufenthalt. Ebenso bitten wir Sie, die Teilnehmerin/ den Teilnehmer nicht anzurufen. Bei besonderen Gründen nehmen Sie bitte immer zuerst Kontakt mit der/dem Veranstaltungsleiter*in auf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, gemeinsam eine entsprechende wirksame Klausel zu finden, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Klausel am Nächsten kommt.
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