Kontakt
Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen/Sportverbänden

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat die Einrichtung eines neuen Fördertopfes beschlossen. Dieser richtet sich in erster Linie an Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen/Sportverbänden. Der StJA ist jedoch der Meinung, dass diese Zuschussmöglichkeit alle Verbände und Einrichtungen betrifft, die Angebote in den Bereichen Bewegung/ Gewaltprävention/ soziale Kompetenz durchführen.
Weitere Informationen könnt ihr den vom StJA herausgegeben Erläuterungen entnehmen.

Diese Projekte sollen vor allem Ganztagsschulen und Schulen, die eine Nachmittagsbetreuung haben bzw. einrichten wollen, ansprechen.

Kriterien

  • Schaffung von längerfristigen, nachhaltigen Betreuungsangebote mit dem Schwerpunkt Sport und Bewegung.
  • Schaffung von schulunterstützenden und sensibilisierenden Angeboten im Bereich Sport und Bewegung
  • Erweiterung der sozialen Kompetenz
  • Gewaltprävention
  • Pädagogische/spielpädagogische Qualifizierung von Übungsleitern/Übungsleiterinnen

Bezuschussungsfähige Angebote:

  • Einzelangebot (reine Sportangebote, Kombiangebote z.B. bewegte Hausaufgabenbetreuung)
  • Stadtteilorientierte Angebote
  • Schulartenübergreifende Angebote

Förderungsstufen:

  • Zeitdauer (Stufe 1 : Schulhalbjahresangebot / Stufe 2: Schuljahresangebot)
  • Reichweite (Stufe 1: Einzelangebot / Stufe 2: stadtteilorientiertes oder schulartenübergreifendes Angebot)
  • Innovationskraft (Stufe 1: herkömmliches Angebot / Stufe 2: innovative Konzeption mit Übertragungsmöglichkeit auf andere Vereine bzw. Schulen)

Rechenschaftsbereicht

Ein Rechenschaftsbericht ist in angemessenem Zeitrahmen vorzulegen.

Abgrenzung

Die Angebote sind kein Ersatz für Pflichtangebote der Schulen.

Antragstellung

Antragsteller sind beide Kooperationspartner:
Schule und Jugendverband/ Verein/ Jugendgruppe bzw. Einrichtung StJA e.V.

Den Antrag bitte ausgefüllt bis spätestens 15. Juni des laufenden Jahres beim BeJA abgeben. Diese werden den Antrag an den Stadtjugendausschuss weiterleiten.

Antragsformular

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.