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A Belange

1. Wofür?

Zuschuß zum laufenden Betrieb und der Organisation für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsmaterialien ..usw.
(Nicht bezuschußt werden z.B. Versicherungen, Fahrtkosten, Personal, Heizung u.ä.)

Mit jeweils separaten Anträgen können unter diesem Titel Zuschüsse für Computer, Video (Kamera und Recorder) und Fax beantragt werden.
Bei schwieriger Finanzlage werden bei den technischen Geräten die Antragssummen der vergangenen drei Jahre berücksichtigt.

Hinweis: Wegen der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Karlsruhe können 2003 keine technischen Geräte (Computer, Kameras, Fax usw.) bezuschusst werden.

2. Wieviel?

Es kann bis zu 55% des anerkannten Aufwands als Zuschuß ausbezahlt werden (siehe Vorbemerkungen!).

3. Verfahren

Formlose Anträge mit der Aufstellung über die Ausgaben des Jugendverbands im aktuellen Jahr..

 

B Eigene Heime: Renovierung / Einrichtung

1. Wofür?

Zuschuß für den notwendigen Materialaufwand, der bei der Renovierung und/oder Einrichtung von Räumen, die den Jugendverbänden zur Verfügung stehen, entsteht. Nur in Ausnahmefällen werden Bauarbeiten oder erbrachte Eigenleistungen bezuschußt.
(Nicht bezuschußt werden : Sportgeräte, Büroeinrichtungen, Dienstleistungen (z.B. Reinemachefrau))

Beachte: Großbauprojekte ab 25.000.- EUR je Einzelprojekt sind Einzelfallentscheidungen, bei denen die Zuschußhöhe und das Verfahren der Auszahlung gesondert festgelegt werden. Sie bedürfen der vorherigen Absprache mit dem StJA e.V. .

2. Wieviel?

Der zur Verfügung stehende Zuschuß wird auf die Antragsteller verteilt (siehe Vorbemerkungen!).
Es wird zwischen Räumlichkeiten innerhalb und außerhalb Karlsruhe unterschieden.

3. Verfahren

Formlose Anträge - getrennt nach innerhalb und außerhalb Karlsruhe - mit einer detaillierten Kostenaufstellung.

 

C Fahrt und Lager

C   Fahrt und Lager

1. Wofür?

Bezuschusst werden grundsätzlich nur Freizeitmaßnahmen mit einer Dauer von mindestens drei Tagen, die den Charakter von "Fahrten" (=Wegfahren mit einer Gruppe) oder "Lagern" (=Übernachtung) haben; Maßnahmen der Stadtranderholung ohne Übernachtung werden daher nicht bezuschusst.

  • Die TeilnehmerInnen und BetreuerInnen müssen in Karlsruhe wohnen.
  • Pro angefangene acht TeilnehmerInnen wird eine/e BetreuerIn bezuschußt.
  • Grundsätzlich werden nur minderjährige TeilnehmerInnen bezuschußt.
  • Volljährige TeilnehmerInnen werden nur dann bezuschußt, wenn sie Auszubildende, Zivil-, Wehrdienstleistende, Arbeitslose, SchülerInnen oder StudentInnen sind .

    Hinweis: Es gibt Sonderregelungen bei Benutzung des ÖPNV (siehe Vorbemerkungen),
    sowie bei der Teilnahme von behinderten jungen Menschen (siehe "F").

2. Wieviel?

2.50 EUR pro angefangenen Tag/ Person

3. Verfahren

  • Der StJA e.V. überweist im Frühjahr 80% (2003: 70%) des im Vorjahr abgerechneten Zuschusses.
  • Der endgültige Zuschuß wird nach dem Abgabetermin der Anträge (1.November) errechnet, der Differenzbetrag wird dann überwiesen oder zurückgefordert.
  • Maßnahmen, die im Oktober, November oder Dezember stattfinden, können im Folgejahr abgerechnet werden.

4. Verwendungsnachweis

Von jeder Maßnahme ist eine von den TeilnehmerInnen eigenhändig unterschriebene Liste vorzulegen; Kopien der Landesjugendplanlisten oder interne Vordrucke der Jugendverbände können verwendet werden.
Hinweis: !! Aus der Teilnehmerliste muß ersichtlich sein, daß volljährige TeilnehmerInnen SchülerIn (S), StudentIn (S), Soldat (S), Zivildienstleistende (Z), Auszubildende (A) oder arbeitslos (A) sind.!!

Sind mehr als drei Freizeiten durchgeführt worden, müssen die einzelnen Teilnehmerlisten auf dem dafür vorgesehenen Sammelnachweis (erhältlich in der Geschäftsstelle) aufgeführt werden.

Beispiel: Anwesenheitsliste für Fahrt und Lager

Ferienmaßnahme (genauer Ort):.................................vom:........bis:........
Anschrift des Trägers.................................................................................

Lfd. Nr.Vor- u. ZunameWohnort, StraßeBeruf *)w/mVerpfl.Tage insgesamtUnterschrift
01.      
02.      

*) B=Betreuer, Z= Zivildienstleistender, S=Schüler, Soldat, Student, A=Arbeitslos, Azubi

 

D Internationaler Jugendaustausch

1. Wofür?

  • Bezuschußt werden TeilnehmerInnen bis max. 30 Jahre.
  • Es muß ein regelmäßiger Austausch mit einer ausländischen Partnerorganisation bestehen.
  • Die Maßnahme muß mindestens 3 Tage dauern; es werden bis zu 21 Tage bezuschußt.
  • Findet die Maßnahme in Deutschland statt, werden die einheimischen und ausländischen
    TeilnehmerInnen bezuschußt.

Hinweis: es gibt Sonderregelungen bei Benutzung des ÖPNV (siehe Vorbemerkungen).

2. Wieviel?

7,70 EUR pro angefangenen Tag/ Person

3. Verfahren

Ein Vorschuss von bis zu 70% wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sollen bis zum 31.Januar des jahres, in dem Internationale Begegnungen stattfinden, beim Verbandsreferat unter Angabe der voraussichtlichen Verpflegungstage abgegeben werden.
Das weitere Verfahren erfolgt analog dem Verfahren unter Punkt C.

4. Verwendungsnachweis

siehe 'Verwendungsnachweis' unter Punkt C. Zusätzlich ist ein Programm vorzulegen, aus dem der
Begegnungscharakter hervorgeht.

 

E JugendgruppenleiterInnenlehrgänge und Seminare

E   JugendgruppenleiterInnenlehrgänge und Seminare

1. Wofür?

  • JugendgruppenleiterInnenlehrgänge und Seminare werden in Anlehnung an die Inhalte der Richtlinien des Landesjugendplans bezuschußt " ....Gefördert werden können nur Lehrgänge, die der Aus- oder Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen oder sonstigen Leitungskräften dienen. .....Sitzungen von Verbandsgremien werden nicht gefördert. Ausschließlich fachspezifische Bildungsangebote, .......die der politischen, sozialen, sportlichen, musisch- kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung dienen, .... sind als Seminare zu beantragen....."
  • Die TeilnehmerInnen sollen mindestens 14 und max. 27 Jahre alt sein. Abweichungen von der Altersgrenze sind von bis zu 2o% der TeilnehmerInnen zulässig.

Hinweis: Es gibt Sonderregelungen bei Benutzung des ÖPNV (siehe Vorbemerkungen), sowie bei der Teilnahme von behinderten jungen Menschen (siehe "F").

2. Wieviel?

5,10 EUR pro angefangenen Tag /Person

3. Verfahren

Siehe 'Verfahren' unter C

4. Verwendungsnachweis

Siehe 'Verwendungsnachweis' unter C. Zusätzlich ist ein Programm vorzulegen. Alternativ zum Programm kann eine Bestätigung der örtlichen Verbandsleitung vorgelegt werden.

 

F Projekt Integration

1. Wofür?

Mit diesem Zuschuß soll im Bereich der Freizeitpädagogik ein Miteinander behinderter und nichtbehinderter junger Menschen gefördert werden. Die Anerkennung der Maßnahme (Fahrt und Lager; Seminare; Jugendgruppenleiterlehrgänge) richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinien unter "C", "D" oder "E".
Nach Bedarf wird der Betreuerschlüssel für die Maßnahme den Erfordernissen entsprechend heruntergesetzt.
Ausgeschlossen ist ein Zuschuß aus dem "Projekt Integration" dann, wenn Zuschüsse aus Landesjugendplanmitteln ("Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten und Nichtbehinderten") gewährt werden.

2. Wieviel?

10,20 EUR pro Tag/ behinderte Person

3. Verfahren

Der Zuschuß wird nach dem Abgabetermin der Anträge (1. November) errechnet und überwiesen.

4. Verwendungsnachweis

Zusätzlich zu den üblichen Verwendungsnachweisen ist ein Fragebogen auszufüllen, der über die
Art der Behinderung und die Folgen für die Maßnahme Auskunft gibt. Der Fragebogen kann vom Verbandsreferat angefordert werden.

 

G Projekte / Jahresschwerpunkte

Für Projekte der Jugendverbände und Einrichtungen des Stadtjugendausschuß Karlsruhe e. V. stehen Mittel im Bereich "Jahresschwerpunkte" bereit. Die Vergabe der Mittel erfolgt unabhängig von den regulären Zuschüssen.
Jugendverbände, die ein Projekt planen, können einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Projekte können maximal 3 Jahre gefördert werden.
Bis spätestens Ende Mai des laufenden Jahres muß die genaue Projektbeschreibung mit Kalkulation/Kostenrahmen vorliegen. Der Vorstand entscheidet jeweils vor den Sommerferien über die Mittelvergabe für die Projekte.

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